Geschäftsbedingungen
VISICAN LIMITED
VERKAUFSBEDINGUNGEN
Diese Seite (zusammen mit den darauf genannten Dokumenten) teilt Ihnen (dem Käufer) die Verkaufsbedingungen mit, unter denen die Visican Limited (der Verkäufer) jegliche Waren (die Waren) einschließlich derer auf der Webseite www.visican.com liefert.
Durch Bestellung jeglicher Waren vom Verkäufer stimmt der Käufer diesen Bedingungen zu.
1 Informationen über den Verkäufer
1.1 Die Webseite visican.com ist das Eigentum und wird betrieben von der Visican Limited. Die Visican Limited ist ein in England und Wales unter der Unternehmensnummer 02993638 eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 115 Phillips Street, Aston, Birmingham, B6 4PT, England. Unsere MwSt.-Nummer ist GB655127537.
2 Wie der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande kommt
2.1 Nachdem der Käufer eine Bestellung aufgegeben hat, wird der Verkäufer via E-Mail, Fax oder Post bestätigen, dass er die Bestellung erhalten hat. Dies bedeutet nicht, dass die Bestellung des Käufers angenommen wurde. Die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot an den Verkäufer dar, Waren von diesem zu kaufen. Alle Bestellungen sind vorbehaltlich der Annahme durch den Verkäufer und der Verkäufer wird dem Käufer die Auftragsannahme durch Zusendung einer Bestätigung (Auftragsbestätigung) bestätigen. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (Vertrag) kommt erst zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer eine Auftragsbestätigung sendet.
2.2 Der Vertrag bezieht sich ausschließlich auf die in der Auftragsbestätigung genannten Waren. Der Verkäufer ist in keiner Weise verpflichtet, jegliche anderen Waren zu liefern, die eventuell Bestandteil der Bestellung des Käufers waren, bis die Lieferung dieser Waren in einer separaten Auftragsbestätigung bestätigt wurde.
2.3 Wenn der Verkäufer aus irgendwelchen Gründen dem Käufer die Waren nicht liefern kann, dann wird der Verkäufer den Käufer darüber informieren und die Bestellung des Käufers nicht bearbeiten. Wenn der Käufer die Waren bereits bezahlt hat, dann wird der Verkäufer dem Käufer den gesamten Betrag einschließlich jeglicher berechneter Lieferkosten so schnell wie möglich zurückerstatten.
3 Umfang des Vertrags
3.1 Diese Geschäftsbedingungen zusammen mit jeglichen schriftlich mit dem Verkäufer vereinbarten Spezifikationen stellen den Gesamtumfang des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer da. Keine anderen Aussagen, schriftlich oder mündlich, einschließlich jeglicher Aussagen in irgendwelchen Broschüren oder Werbematerialien des Verkäufers, werden in den Vertrag aufgenommen und haben keine Rechtswirkung.
3.2 Die nachstehend dargelegten Bedingungen haben Vorrang vor jeglichen vom Käufer eingereichten und, außer wie in der unten angegebenen Klausel 3.3 vorgesehen, keinerlei Handlungen des Verkäufers stellen ein Annahme jeglicher vom Käufer eingereichten Bedingungen dar, sofern der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich schriftlich und von einem bevollmächtigten Stellvertreter unterzeichnet zustimmt.
3.3 Kein Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers hat Verfügungsgewalt, diese Bedingungen mündlich zu ändern, oder kann irgendwelche Zusicherungen im Namen des Verkäufers hinsichtlich ihrer Wirkung machen. Keine Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind für den Verkäufer verbindlich, sofern sie nicht schriftlich vom Geschäftsführer des Verkäufers genehmigt wurden.
3.4 Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass seine Bestellung und jegliche übermittelten Spezifikationen vollständig und genau sind.
3.5 Die Abbildungen der Waren auf der Webseite www.visican.com dienen ausschließlich zu Illustrationszwecken. Obwohl sich der Verkäufer bemüht hat, die Farben genau darzustellen, kann der Verkäufer nicht garantieren, dass die Anzeige auf dem Computer des Käufers die Farbe der Waren genau wiedergibt. Die Farbe der Waren des Käufers kann sich geringfügig von der auf diesen Abbildungen unterscheiden.
3.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Spezifikationen seiner Waren zu ändern, wenn jegliche geltenden Gesetze oder behördlichen Bestimmungen dies erforderlich machen.
4 Von Konsumenten aufgegebene Bestellungen
4.1 Der Verkäufer akzeptiert keine Bestellungen von Waren, die von Konsumenten aufgegeben wurden. Der Käufer (ob ein Unternehmen, eine Geschäftspartnerschaft, eine Einzelperson oder anderweitig) sichert zu, dass die Waren im Zusammenhang mit dem Gewerbe, Geschäft, Handwerk oder Beruf gekauft werden.
5 Lieferung
5.1 Wenn der Käufer versäumt, dem Verkäufer Anweisungen bzgl. der Anlieferung der Waren zu geben, dann kann der Verkäufer jedes der folgenden Rechte ausüben:
5.1.1 das Versäumnis des Käufers als einen Rücktritt vom Vertrag ansehen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, in welchem Falle der Verkäufer das Folgende einzeln oder in einer beliebigen Kombination tun kann:
5.1.1.1 die Waren wie er für angemessen sieht entsorgen;
5.1.1.2 jegliche vom Käufer vor Aufkündigung des Vertrags gemachten Zahlungen behalten;
5.1.1.3 vom Käufer jegliche Kosten zurückfordern, die dem Verkäufer durch die Lagerung oder Entsorgung der Waren entstanden sind, sowie Schadensersatz für jegliche Verluste fordern, die durch den Vertragsbruch des Käufers verursacht wurden; oder
5.1.2 die Lagerung der Waren veranlassen, in welchem Falle:
5.1.2.1 die Waren auf Risiko des Käufers gelagert werden;
5.1.2.2 die Kosten für die Lagerung dem Käufer in Rechnung gestellt werden und der Käufer den Verkäufer für alle Kosten entschädigt, die diesem im Zusammenhang mit der Veranlassung der Lagerung entstanden sind;
5.1.2.3 der Käufer wird dem Verkäufer eine angemessene Gebühr für das Veranlassen der Lagerung der Waren bezahlen.
5.2 Der Verkäufer wird sich bemühen, die Waren zum vereinbarten Liefertermin zur Lieferung bereit zu haben, doch ist es vereinbart, dass der Käufer nicht berechtigt ist, diesen Vertrag zu annullieren, wenn der Verkäufer es nicht schafft, den vereinbarten Liefertermin einzuhalten.
5.3 Der Verkäufer ist dem Käufer gegenüber nicht für jegliche Verluste haftbar, die sich aus der verspäteten Anlieferung der Waren ergeben.
5.4 Wenn die Verzögerung der Lieferung durch höhere Gewalt (nachstehend definiert) verursacht wird, dann sind die nachfolgenden Bedingungen anwendbar:
5.4.1.1 der Verkäufer informiert den Käufer sobald praktisch durchführbar über die Gründe für die Verzögerung, sofern der Verkäufer keinerlei Haftung aufgrund des Versäumnisses übernimmt, den Käufer zu informieren;
5.4.1.2 die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung wird solange ausgesetzt, wie die höhere Gewalt anhält, und der Liefertermin wird um einen Vergleichszeitraum verschoben;
5.4.1.3 der Verkäufer kann jeder Zeit und ganz nach eigenem Ermessen den Käufer über die Kündigung des Vertrags informieren. In diesem Fall übernimmt der Verkäufer dem Käufer gegenüber keine Haftung für jegliche Verluste, die sich aus der Kündigung des Vertrags ergeben.
5.5 Ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unterliegt Stornierung oder Änderung durch den Verkäufer, wie wir es möglicherweise als notwendig erachten, wenn wir Materialien oder Betriebsstoffe nicht beschaffen können oder als ein Ergebnis höherer Gewalt.
6 Preise
6.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Angebotspreis zu ändern:
6.1.1 um Änderungen bei Lohn-, Material-, Produktions- oder anderen Kosten zu berücksichtigen;
6.1.2 um Mehrwertsteuer und ähnliche Abgaben und Gebühren zu enthalten; und
6.1.3 um Mengenabweichungen wie unter Klausel 7.1 nachstehend vorbehalten zu berücksichtigen.
7 Mengen
7.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Vertragsliefermengen zu ändern:
7.1.1 um Mengen in einer zehn Prozent Marge der bestellten zu liefern und den Preis entsprechend zu ändern;
7.1.2 um die Dicke des angebotenen Materials in einer zehn Prozent Marge zum angebotenen Preis zu ändern;
7.1.3 um die Dicke des angebotenen Materials in einer zwanzig Prozent Marge zum angebotenen Preis zu ändern, wobei Materialien der Güte B benutzt werden; und
7.1.4 um die Spezifikationen des Käufers hinsichtlich Farbe und Größe zu erfüllen, vorbehaltlich angemessener kaufmännischer Änderungen des Angebotspreises.
7.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren als Teilmengen beliebiger Mengen und in beliebiger Reihenfolge zu liefern. Alle auf den Paketen angegebenen Mengen sind nur Näherungswerte.
7.3 Wenn der Verkäufer plus oder minus zehn Prozent der vereinbarten Warenmenge liefert, dann gelten die folgenden Bestimmungen von Klausel 7:
7.3.1 der Verkäufer übernimmt dem Käufer gegenüber keine Haftung für die Mehr- oder Minderlieferung, es sei denn, der Käufer benachrichtigt der Verkäufer über die Mehr- oder Minderlieferung innerhalb von zehn Tagen nach der Anlieferung. Wenn der Käufer den Verkäufer benachrichtigt;
7.3.2 im Fall von Mehrlieferung wird der Verkäufer die Rücksendung des Überschusses zum Verkäufer auf Kosten des Verkäufers veranlassen;
7.3.3 im Fall von Minderlieferungen kann der Verkäufer ganz nach eigenem Ermessen entweder:
7.3.1.1 die Fehlmenge in einer oder mehreren weiteren Lieferungen gutmachen; oder
7.3.1.2 den Vertragspreis um den gleichen Anteil wie der Unterschied zwischen Vertrags- und Liefermenge reduzieren.
7.3.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, jegliche Lieferungen aufgrund von jeglicher Mehr- oder Minderlieferung zurückzuweisen und muss den Vertragspreis bezahlen, oder, wenn der Käufer von der in der obigen Klausel 7.3.1.2.beschriebenen Option Gebrauch gemacht hat, dann wird der Preis gemäß dieser Bestimmung reduziert.
7.4 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Klausel 7.1 – 7.3.4 oben, ist der Verkäufer nicht haftbar für jegliche Verluste, die sich aus der Mehr- oder Minderlieferung ergeben.
7.5 Wenn der Käufer dem Verkäufer das Material zur Durchführung des Vertrags liefert, dann muss er ausreichende Mengen liefern, um Ausschuss abzudecken.
8 Verkäufergarantie
8.1 Gemäß diesen Geschäftsbedingungen garantiert der Verkäufer, dass die Waren den Vertragsspezifikationen im Wesentlichen entsprechen.
8.2 Der Verkäufer übernimmt keinerlei Verantwortung für Eigentum oder Materialien, die vom Käufer oder in dessen Auftrag angeliefert wurden.
8.3 Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für angebliche Nichtübereinstimmung der Waren mit den Vertragsspezifikationen, sofern er nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Anlieferung über eine derartige Nichtübereinstimmung informiert wurde.
8.4 Wenn sich herausstellt, dass jegliche Waren nicht den Vertragsspezifikationen entsprechen, dann muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach deren Anlieferung darüber schriftlich benachrichtigen. Der Vertreter des Verkäufers wird dann innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Beschwerde den Standort des Käufers besuchen und die relevanten Waren untersuchen. Sollte sich herausstellen, dass jeglichen Waren nicht den Vertragsspezifikationen entsprechen, dann kann der Verkäufer ganz nach eigenem Ermessen entweder:
8.4.1 die nicht der Spezifikation entsprechenden Waren auf eigene Kosten ersetzen; oder
8.4.2 den Vertragspreis um einen Betrag reduzieren, der dem Anteil der Waren entspricht, die nicht den Vertragsspezifikationen entsprechen.
8.5 Der Käufer akzeptiert in jedem Fall alle Waren, die den Vertragsspezifikationen entsprechen, und bezahlt für diese den im Vertrag vereinbarten Preis.
8.5.1 Der Verkäufer ist dem Käufer gegenüber nicht haftbar für jegliche wirtschaftlichen Verluste, die dem Käufer als ein Ergebnis der Nichtübereinstimmung jeglicher Waren mit den Vertragsspezifikationen entstehen, einschließlich Verlusten von Profit, Geschäft, Goodwill oder anderen Folgeverlusten.
8.6 Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Waren für einen bestimmten Zweck des Käufers geeignet sind, unabhängig davon, ob dieser dem Verkäufer bekanntgemacht wurde oder nicht, und unabhängig davon, ob dem Verkäufer Muster geliefert wurden oder dieser Muster geliefert hat.
8.7 Außer wie in dieser Klausel angegeben ist der Verkäufer nicht haftbar für jegliche Qualitätsmängel oder Nichtübereinstimmung mit jeglichen Beschreibungen oder Mustern oder Zwecktauglichkeit, und alle anderen Bedingungen, Garantien, Vorgaben oder Verpflichtungen, egal ob ausdrücklich oder stillschweigend durch ein Gesetz oder Gewohnheitsrecht, sind ausgeschlossen.
9 Haftung
9.1 Vorbehaltlich Klausel 9.3, wenn der Verkäufer diese Geschäftsbedingungen nicht einhält, dann ist die Haftung des Verkäufers dem Käufer gegenüber auf den Kaufpreis der Ware begrenzt.
9.2 Vorbehaltlich Klausel 9.3, der Verkäufer ist nicht haftbar für Verluste der folgenden Kategorien, die sich ergeben, wenn der Verkäufer die Geschäftsbedingungen nicht einhält:
9.2.1 Einkommens- oder Einnahmenverluste;
9.2.2 Geschäftsverluste;
9.2.3 Profitverluste;
9.2.4 Verlust erwarteter Einsparungen;
9.2.5 Datenverluste; oder
9.2.6 Verschwendung von Management- oder Bürozeit.
Diese Klausel 9.2 verhindert jedoch nicht Ansprüche für Verlust oder Beschädigung der Sachvermögen des Käufers, die vorhersehbar sind, oder jegliche anderen Ansprüche für direkt Verluste, die nicht durch die in dieser Klausel 9.2 enthaltenen Kategorien 9.2.1 bis 9.2.6 ausgeschlossen sind.
9.3 Nichts im Vertrag schließt die Haftung des Verkäufers für Nachstehendes aus oder beschränkt diese:
9.3.1 Tod oder Personenschäden, die durch die Nachlässigkeit des Verkäufers verursacht werden;
9.3.2 Betrug oder arglistige Täuschung;
9.3.3 jegliche Verletzung von Verpflichtungen, die sich aus Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 ergeben; oder
9.3.4 alle anderen Angelegenheiten, für die die Haftung des Verkäufers nicht gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
10 Einfuhrzoll
10.1 Wenn der Käufer Waren zur Lieferung außerhalb des UK bestellt, dann können diese Einfuhrzöllen und -abgaben unterliegen, die erhoben werden, wenn die Lieferung die angegebene Zieladresse erreicht. Der Käufer ist dafür verantwortlich, jegliche Einfuhrzölle und -abgaben zu bezahlen.
10.2 Der Käufer muss allen anwendbaren Gesetzen und geltenden Vorschriften des Lands entsprechen, für das die Waren bestimmt sind. Der Verkäufer ist nicht haftbar für jegliche Verstöße des Käufers gegen irgendwelche derartige Gesetze.
11 Bezahlung
11.1 Bezahlung der Waren muss zum Zeitpunkt ihrer Bestellung erfolgen, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Der Käufer bezahlt Zinsen auf zu spät gezahlte Beträge in Höhe von 8% p. a. über dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden offiziellen Satz der Bank of England.
11.2 Der Käufer zahlt den vollen Rechnungspreis der gelieferten Waren ohne jegliche Abzüge oder Aufrechnungen wegen jeglicher angeblicher Mindermengen, Qualitätsmängel oder Nichterfüllung der Spezifikationen, oder anderer Vertragsverletzungen des Verkäufers.
11.3 Wenn der Käufer versäumt, die gelieferten Waren vollständig zum Zahlungstermin gemäß obiger Klausel 11.1 zu bezahlen, dann ist der Verkäufer berechtigt, alle weiteren Warenlieferungen solange auszusetzen, bis vollständige Bezahlung erfolgt ist, oder einige oder alle Verträge zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zu annullieren und eine Klage für den Preis zu erheben, ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum an den Waren noch nicht an den Käufer übergegangen ist.
12 EIGENTUMSRECHT UND RISIKEN
12.1 Das Risiko an gelieferten Waren geht mit der Anlieferung an den Käufer über.
12.2 Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann an den Käufer über, wenn der Käufer dem Verkäufer alle ausstehenden Beträge für diese Waren und jegliche anderen Konten bezahlt hat.
12.3 Bis das Eigentum an den Waren gemäß Klausel 12.2 an den Käufer übergeht, muss der Käufer die Waren als Verwahrer für den Verkäufer aufbewahren und separat von jeglichen anderen ähnlichen Waren des Käufers oder jeglicher anderer Personen derart lagern, dass sie einfach als das Eigentum des Verkäufers erkannt werden können.
12.4 Der Käufer kann die Waren vor Erfüllung der Bedingungen in Klausel 12.2 unter den folgenden Bedingungen weiterverkaufen:
12.4.1 jegliche Verkäufe werden vom Käufer als Beauftragter des Verkäufers durchgeführt, vorausgesetzt, dass der Käufer keine Befugnis hat, eine Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und jeglichen Kunden, an die die Waren verkauft werden, herzustellen;
12.4.2 der Käufer hält die Einnahmen eines jeglichen Weiterverkaufs als Treuhänder für den Verkäufer getrennt von seinen eigenen Geldern in einem separaten, identifizierbaren Bankkonto.
12.5 Das Eigentumsrecht des Käufers an den vom Verkäufer gelieferten Waren erlischt, wenn der Käufer in Konkurs geht oder seinen Gläubigern einen Vergleichsvorschlag oder eine freiwillige Vereinbarung macht oder wenn ein Vermögensverwalter, Verwaltungsverwalter oder ein Liquidator hinsichtlich des Geschäfts ernannt wird.
12.6 Der Käufer gewährt dem Verkäufer, seinen Vertretern und Angestellten eine unwiderrufliche Genehmigung, jederzeit jegliche Betriebsgelände, auf denen die Ware gelagert wird, zu betreten, um diese zu überprüfen oder, wenn sein Eigentumsrecht erloschen ist, zu entfernen.
13 Geistiges Eigentum
13.1 Der Verkäufer ist und bleibt, vorbehaltlich jeglicher schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien, der alleinige und wirtschaftliche Eigentümer sämtlicher Urheberrechte und jeglicher anderer Rechte am geistigen Eigentum, die vom Verkäufer gelieferte Waren, Druckvorlagen, Designs oder Blöcke umfassen können (einschließlich aber nicht beschränkt auf Patente, Warenzeichen, Designrechte und jegliche Rechte an einer Domain oder Datenbank).
13.2 Der Verkäufer glaubt, dass die Waren nicht die Rechte am geistigen Eigentum jeglicher Dritter verletzten, und garantiert, dass er sich nicht jeglicher, die Waren betreffender nachteiliger Rechte am geistigen Eigentums Dritter bewusst ist, anders als die, die dem Käufer ausdrücklich mitgeteilt wurden.
13.3 Wenn behauptet wird, dass die Waren die Rechte am geistigen Eigentum jeglicher Dritter verletzen, dann muss der Käufer:
13.3.1.1 den Verkäufer unmittelbar über die angebliche Rechtsverletzung informieren;
13.3.1.2 dem Verkäufer gestatten, eine derartige Behauptung Dritter wie angebracht zu verteidigen, und ihm vollständige Kontrolle über jegliche sich darauf beziehende Rechtsstreite und/der Verhandlungen auf Kosten des Verkäufers einräumen;
13.3.1.3 nicht ohne Zustimmung des Verkäufers jegliche Haftungszugeständnisse machen.
13.4 Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber haftbar für jegliche Klagen, Verfahren, Forderungen, Ansprüche, Strafen, Kosten (einschließlich Rechtskosten) und Ausgaben, für die der Verkäufer haftbar werden kann oder die diesem entstehen können hinsichtlich:
13.4.1.1 jeglicher Worte, Designs, Beschreibungen, Handelsmarken, Geräte und anderer Sachen, die gemäß des Wunsches oder der Spezifikationen des Käufers auf die Waren des Verkäufers gedruckt wurden; und
13.4.1.2 jeglicher nachteiligen Auswirkungen auf Waren, die in die Produkte des Verkäufers verpackt werden.
13.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Waren mit seinem Logo oder Handelszeichen zu versehen.
13.6 Der Käufer darf keinerlei gemäß diesem Vertrag gelieferte Waren, bei denen jegliche Etiketten oder Logos entfernt oder geändert wurde, ohne Zustimmung des Verkäufers weiterverkaufen.
14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Der Abschluss, die Auslegung und die Durchführung dieses Vertrags unterliegen in allen Aspekten dem englischen Recht.
14.2 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Abschluss, der Auslegung oder der Durchführung dieses Vertrags oder im Zusammenhang damit ergeben, werden englische Gerichte vereinbart.
15 Auslegung
In diesem Vertrag:
15.1 bedeutet „Bedingung“ eine Bedingung dieses Vertrags und jegliche Verletzung dieser berechtigt die nicht vertragsbrüchige Partei den Vertrag unverzüglich zu kündigen, vorausgesetzt, dass die vertragsbrüchige Partei schriftlich benachrichtigt wird, und im Fall eines Vertragsbruchs des Verkäufers Erstattung aller tatsächlich angefallenen Kosten.
15.2 bedeutet „Fälle höherer Gewalt“ Umstände jenseits der Kontrolle des Verkäufers, einschließlich aber nicht beschränkt auf Feuer, Überschwemmung, Unwetter, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskampfmaßnahmen.
15.3 bedeutet „Recht am geistigen Eigentum“ Patents, Urheberrechte, eingetragene und nicht eingetragene Designrechte, eingetragene und nicht eingetragene Handels- und Dienstleistungsmarken, vertrauliche Informationen und derartige Rechte sowie sie rechtlich durch das Gesetz gegen Kennzeichenverletzung geschützt sind.
15.4 bedeutet das „Betriebsgelände des Verkäufers“ das Werk mit der Adresse 115 Phillips Street, Aston, Birmingham B6 4PT, Vereinigtes Königreich.
15.5 bedeutet „der Käufer“ die Person oder Organisation, die umseitig oder im Angebot als der Käufer angegeben ist.
15.6 bedeutet „die Waren“ die Waren, die umseitig der Vertragsgegenstand oder im Angebot angegeben sind.
15.7 bedeutet „der Verkäufer“ die Visican Limited.